A. Wann kann ich den Versicherungsvertrag kündigen?
Nachfolgend haben wir eine Liste erstellt, welche die Fälle einer möglichen Vertragskündigung auflistet:
- Sie können den Versicherungsvertrag zum Ablaufdatum nach einem Jahr kündigen. Für eine erfolgreiche Kündigung müssen Sie ordnungsgemäß Artikel L 113-12 gemäß des Versicherungsgesetzbuches mindestens 2 Monate vorher schriftlich kündigen.
- Sie können den Versicherungsvertrag kündigen, wenn wir den Tarif oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Anordnungen und Fristen. Wenn diese Änderungen Sie betreffen sollten, werden wir Sie benachrichtigen.
- Sie können den Versicherungsvertrag auch kündigen nach einem Schadensfall oder nachdem der Anbieter einen anderen Vertrag gekündigt hat. Sie haben 1 (einen) Monat ab dem Datum der Zahlung oder Verweigerung der Entschädigung für die Kündigung. Der Vertrag endet anschließend 1 Monat nach Versand Ihres Einschreibens gemäß Artikel R 133 – 10 des Versicherungsgesetzbuches.
- Sie können den Vertrag kündigen, wenn Ihr versichertes Fahrrad ohne Ihre Haftung verkauft, weitergegeben, gestohlen oder beschädigt wurde. Der Vertrag endet automatisch, sobald Sie uns entsprechend informieren. Die bereits erhaltenen Zahlungen werden Ihnen entsprechend der restlichen Vertragslaufzeit erstattet.
- Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der ersten 12 Monate zu jedem beliebigen Zeitpunkt ohne jegliche Gebühren oder Schwierigkeiten kündigen. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem der/die Verantwortliche die Kündigung per Einschreiben oder per einem anderen beständigen Medium erhalten hat, wirksam. In diesem Fall müssen Sie nur einen Teil der Versicherungsgebühren zahlen, der dem Versicherungszeitraum entspricht. Diese Gebühr bezieht sich auf den Anfang des Versicherungsschutzes bis zum Kündigungsdatum. Darüber hinaus wird der Vertrag automatisch von selbst aufgelöst, wenn der Versicherer seine Genehmigung gemäß Artikel L. 326-12 des Versicherungsgesetzbuches verliert.
B. Wann kann ich den Versicherungsvertrag kündigen?
- Sie können den Vertrag zu jedem vollen Jahr des Vertragsabschlusses kündigen. In diesem Fall werden wir Ihnen mindestens 2 Monate im Voraus per Einschreiben Bescheid geben.
- Nach einem Schadensfall können wir den Vertrag spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Verweigerung der Entschädigungszahlung. Die Kündigung wird anschließend 1 Monat nach dem Tag der Mittelung gemäß Artikel R 113-10 des Versicherungsgesetzbuches wirksam.
- Wir können den Versicherungsvertrag nach Nichtzahlung der Gebühr gemäß Artikel L 113-3 des Versicherungsgesetzbuches kündigen. Wenn Sie die Gebühr nicht bezahlen, senden wir Ihnen zunächst eine Mahnung. Wenn die Zahlung daraufhin weiterhin nicht erfolgt, senden wir Ihnen eine zweite Mahnung per Einschreiben. Erfolgt die Zahlung innerhalb der in der zweiten Mahnung genannten Fristen nicht, wird der Versicherungsvertrag automatisch gekündigt.
- Gemäß Artikel L 113-9 des Versicherungsgesetzbuches kann der Anbieter eine vorzeitige Kündigung bei Unterlassung oder unzureichender Informationslage im Schadensfall vornehmen.
- Wenn das Fahrrad unrechtmäßig an einen anderen Besitzer übertragen wurde, darf der Versicherer gemäß Artikel L 121-10 den Vertrag kündigen. - Qover - Rue du Commerce, 31 - 1000 Brüssel Belgien - Qover S.A. - Versicherungsagent - FSMA mit der Nummer 0650-939-878 - RPM 0650-939-878 11
Im Falle einer frühzeitigen Kündigung Ihrer- oder unsererseits wird der bereits gezahlte Betrag für den Zeitraum, welcher nicht mehr durch die Versicherung gedeckt wird, zurückerstattet.
Alle Bedingungen können Sie hier nachlesen
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